Gesetz gegen Hetze im Internet :
Im Freiheitsvakuum

Von
Hendrik Wieduwilt
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„Facebook-Gesetz“: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Anbieter sozialer Netzwerke dazu zwingen, stärker gegen kriminelle Inhalte vorzugehen.
„Facebook-Gesetz“: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Anbieter sozialer Netzwerke dazu zwingen, stärker gegen kriminelle Inhalte vorzugehen.AP

Die Idee des Facebook-Gesetzes gegen kriminelle Inhalte im Internet war von Anfang an umstritten. Nun ist der Weg dafür bereitet. Freiheit als Wert an sich findet derzeit offensichtlich keine Anerkennung mehr. Ein Kommentar.

Der Bundestag hat den Weg für Regeln frei gemacht, die inzwischen allseitig „Facebook-Gesetz“ genannt werden. Das Regelwerk zwingt Anbieter sozialer Netzwerke dazu, ein wirksames Beschwerdesystem für kriminelle Inhalte aufzusetzen. Von Beginn an war die Idee für dieses „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) umstritten. Bürgerrechtler, Wirtschaftsverbände und die ganz überwiegende Mehrheit der juristischen Fachleute warnten, so würden Anreize für ein übermäßiges Löschen geschaffen. Denn auch bei Facebook kassiert man ungern Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro – und sei es aus Imagegründen.

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